RS0029548
Rechtssatz
zuletzt 28.01.1997Zivilrecht
Unfallverhütungsvorschriften haben den Zweck, jene Schäden zu verhüten, die unter bestimmten Voraussetzungen leicht eintreten, aber vermieden werden können, wenn die Vorschriften strikt eingehalten werden. Diese Vorschriften sollen den Gefahren vorbeugen, d …