RS0111302
Rechtssatz
25.11.1998Zivilrecht
Für die Anwendbarkeit des § 24 Z 1 AusG ist ausschließlich maßgebend, ob der betroffene Dienstnehmer unter Heranziehung der Planstelle eines iS Pkt. 4 (nunmehr 5) des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes an der Dienstausübung verhinderten Bediensteten aufge …