RS0103498
Rechtssatz
12.03.1996Zivilrecht
§ 91 Abs 1 Z 1 B-KUVG dehnt den Versicherungsschutz für Personen, die als Dienstnehmer unfallversichert sind, auf Tätigkeiten aus, die sie außerberuflich, aber doch in mittelbarem Zusammenhang mit ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Mitglied ei …