RS0119189
Rechtssatz
2004 – zuletzt 08.08.2007Zivilrecht
Hat der Arbeitgeber entgegen §11 Abs1 Satz1 BPG Pensionsrückstellungen nicht durch Wertpapiere gebildet, sondern-erkennbar Rückstellungszwecken gewidmete-Rückdeckungsversicherungen "zugunsten" der Arbeitnehmer abgeschlossen, ist §11 Abs1 Satz2 BPG darauf an …