RS0107920
Rechtssatz
zuletzt 28.05.1997Zivilrecht
Wurde mit einer Schauspielerin des Burgtheaters, die auch gleichzeitig dem Betriebsrat des künstlerischen Personals angehört, im Sinne des § 2a Abs 4 BThPG über die Altersgrenze von fünfundsechzig Jahren hinaus eine Verlängerung des Dienstverhältnisses für …