RS0128788
Rechtssatz
2013 – zuletzt 29.04.2015Zivilrecht
Der Vorrang einer behördlichen Preisfestsetzung gilt nur bis zum Wegfall bzw bis zur Aufhebung der behördlichen Regelung. Der Wegfall bzw die Aufhebung öffentlich‑rechtlicher Preisregelungen (hier der SNT‑VO 2006 bis 2011) ist kein Hindernis dafür, über den …