RS0037981
Rechtssatz
zuletzt 07.12.1988Zivilrecht
Der Generalimporteur, der die ihn treffende Prüfungspflicht unterlassen und vom Produzenten unberechtigt mit dem ÖVE - Prüfzeichen und Markenzeichen versehene Rasenmäher einem inländischen Händler weiterverkauft hat, haftet für den Schaden, den dieser durch …