RS0000578
Rechtssatz
07.11.1972Zivilrecht
Es trifft zu, dass im Schrifttum überwiegend (Neumann-Lichtblau, Komm z EO, 258, Pichler, Familienbeihilfe-Kinderbeihilfe und der Unterhaltstitel, RZ 1968,126) und in der Rechtsprechung der Zuspruch der Familienbeihilfe "in der jeweils gesetzlichen Höhe" ni …