RS0106727
Rechtssatz
zuletzt 16.12.1996Zivilrecht
Weder für einen in vitro fertilisierten Embryo, der nach seiner Implantierung zu keiner Schwangerschaft führte, noch für Spermata, die für eine künstliche Befruchtung vorgesehen, deshalb kryokonserviert, aber keine "befruchtungsfähigen Zellen" im Sinne des …