RS0059268
Rechtssatz
1986 – zuletzt 22.06.1993Zivilrecht
Mit der Einbringung des Unternehmens einer Genossenschaft in eine (deshalb neu gegründete) Aktiengesellschaft als Sacheinlage gemäß § 1 Abs 2 StruktVG ist trotz des Entfalls des Wortes "abgebenrechtlich" im § 1 Abs 5 erster Satz StruktVG auf Grund des AbgÄn …