RS0107471
Rechtssatz
27.05.1997Zivilrecht
Das Haager EKG ist ein multilaterales Abkommen, das von den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden und auszulegen ist. Art 17 dieses Abkommens sieht vor, daß Fragen, die im Übereinkommen geregelte Materien betreffen, aber nicht ausdrücklich entschieden sind, …