RS0009222
Rechtssatz
1974 – zuletzt 25.06.2024Zivilrecht
Bei Ermittlung der stärksten Staatsangehörigkeit eines Mehrstaaters muss in jedem einzelnen Fall den tatsächlichen Lebensverhältnissen Rechnung getragen werden, wie Wohnsitz, Aufenthalt, Zeitpunkt des Erwerbes der einzelnen Staatsangehörigkeiten, ius sangui …