RS0066369
Rechtssatz
1993 – zuletzt 21.08.2001Zivilrecht
Die Bestimmung des § 26 LiegTeilG gilt auch für einen vom Vermessungsamt auf Grund des § 52 Z 3 VermG erstellten Anmeldungsbogen, weil durch § 26 LiegTeilG die Übereinstimmung des Grundbuches und der Grundbuchsmappe mit dem Grundkataster schlechthin sicherg …