RS0128220
Rechtssatz
zuletzt 08.10.2012Zivilrecht
Ob der Patient bewusst eine (bloß) beachtliche Patientenverfügung erklärt hat oder ihm, dem aufklärenden Arzt oder dem beteiligten Juristen ein Fehler bei Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung unterlaufen ist, ist nicht von Bedeutung.