RS0118762
Rechtssatz
12.03.2004Zivilrecht
Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 10a UrlG haben jene Arbeitnehmer, die unter das UrlG fallen, bei Vorliegen der im NSchG legaldefinierten Nachtschwerarbeitskriterien, ohne dass die betreffenden Arbeitnehmer von der Geltung des NSchG erfasst sein müssen. Die …