RS0109724
Rechtssatz
zuletzt 12.12.1997Undefined
Erfüllt der Bewerber um die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen des Vorliegens des Ausschlußgrundes des § 2 Abs 2 Z 3 RPG nicht die zum Eintritt in die Gerichtspraxis vorgeschriebenen Erfordernisse, so ergibt sich im Hinblick auf die Art …