RS0119657
Rechtssatz
2004 – zuletzt 25.02.2026Zivilrecht
Der Spaltungsplan ist die Basis für den Spaltungsvorgang, enthält er doch - gemeinsam mit dem Spaltungsbericht und den Prüfberichten - die notwendigen Vorweginformationen für die Anteilsinhaber, Gläubiger und Arbeitnehmer. Der Spaltungsplan ist aber nicht a …