RS0075199
Rechtssatz
02.12.1976Zivilrecht
Während je nach der Beschaffenheit der Beleuchtungseinrichtungen nach den Umständen ein Verlöschen nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (vgl ZVR 1963/333), ist dies bei einer durch elektrischen Strom gespeisten Lampe nach der Erfahrung des täglic …