RS0062003
Rechtssatz
28.06.1988Zivilrecht
Eine vollständige Haftungsbefreiung tritt ein, wenn Leistungen erbracht wurden, deren Wert der Haftsumme entspricht. Wenn die Einlageleistung nicht durch die Hingabe von Geld bewirkt wird, kommt es darauf an, ob der objektive Wert der Einlage, bezogen auf d …