RS0103198
Rechtssatz
1996 – zuletzt 27.05.1998Zivilrecht
Soweit bei einer Schadenersatzforderung kein Leistungsaustausch und demnach ein echter, nicht der Umsatzsteuer unterliegender Schadenersatz vorliegt, ist keine Umsatzsteuer aus den Zinsen zu bezahlen (so schon 9 ObA 1038/95).