RS0103372
Rechtssatz
26.03.1996Zivilrecht
Mit Verordnung vom 17.Mai 1995, BGBl 1995/333, wurde die Kosmetikkennzeichnungsverordnung (unter anderem) dahin geändert, daß "die Kennzeichnungselemente gemäß Abs 1 Z 1 abgekürzt werden dürfen, sofern das Unternehmen aus der Abkürzung allgemein erkennbar i …