RS0030749
Rechtssatz
06.05.1987Zivilrecht
In dem Zeitpunkt, in dem die überwiesene Geldleistung auf dem Konto des Vertragsbediensteten gutgebucht wird, ist die Schuld der Republik Österreich getilgt und die Überweisung der Geldleistung beendet. Die diesem Zeitpunkt nachfolgenden Vorgänge auf dem Ko …