RS0004506
Rechtssatz
1980 – zuletzt 17.12.1980Zivilrecht
Das Verbot nach § 22 Abs 2 WBFG 1968 hat nicht nur im Fall der grundbücherlichen Durchführung der Eigentumsübertragung auf Grund von den Parteien errichteten, also von Privaten Urkunden, Wirkung, sondern auch dann, wenn der Käufer die Erfüllung des Kaufvert …