RS0105802
Rechtssatz
zuletzt 26.01.1999Zivilrecht
§ 52 leg cit entspricht den §§ 38, 39 WSG. Vereinbarungen nach § 38 WSG - und nach § 52 stmk WFG 1989 können zwar hinsichtlich der Notwendigkeit nach den § 37 ff MRG überprüft, dafür aber ohne Rücksicht auf die Mietdauer, also auch bereits im Mietvertrag gü …