RS0134914
Rechtssatz
10.09.2024Zivilrecht
Der Gesetzgeber des ASVG ging bei der Honorierung ärztlicher Leistungen davon aus, dass ausschließlich in zulässiger Weise erbrachte Leistungen von der Krankenversicherung abzugelten sind (so schon 10 ObS 109/16a).