Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1/1930Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930,
Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Text
Artikel 7. (1) Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
(2)Absatz 2,Den öffentlichen Angestellten, einschließlich der Angehörigen des Bundesheeres, ist die ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen Rechte gewährleistet.
Schlagworte
Staatsbürger, Kirche, Gleichheitssatz, Adel, Frau, Mann, Grundrecht,
Soldat, Militär, Heeresangehöriger, Steuerklasse, Religion, Beamter,
Zensusklasse, Diskriminierungsverbot, öffentlicher Dienst, Wahlrecht,
Freiheitsrecht, status activus, Konfession, Staatsreligion