Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. InstanzGeschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 264/1951Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 477Paragraph 477
Index
14/02 Gerichtsorganisation, 27/04 Sonstiges Rechtspflege
Text
§ 477. SR-Register.Paragraph 477, SR-Register.
(1)Absatz eins,Die Revisoren (§ 280) haben die ihnen übermittelten Beschlüsse über die Bestimmung von Sachverständigen- und Dolmetschgebühren (§ 283) in das SR-Register einzutragen; hiefür ist das “Allgemeine Register” GeoForm. Nr. 109 zu verwenden.Die Revisoren (Paragraph 280,) haben die ihnen übermittelten Beschlüsse über die Bestimmung von Sachverständigen- und Dolmetschgebühren (Paragraph 283,) in das SR-Register einzutragen; hiefür ist das “Allgemeine Register” GeoForm. Nr. 109 zu verwenden.
(2)Absatz 2,In der Bemerkungsspalte ist je nach Lage des einzelnen Falles einzutragen:
Rekurs ergriffen (Re) und dessen Erfolg.
(3)Absatz 3,Die Sache ist im Falle Abs. 2 lit. a sofort, im Falle Abs. 2 lit. b nach Erledigung des Rekurses und Eintragung der Erledigung in der Bemerkungsspalte abzustreichen.Die Sache ist im Falle Absatz 2, Litera a, sofort, im Falle Absatz 2, Litera b, nach Erledigung des Rekurses und Eintragung der Erledigung in der Bemerkungsspalte abzustreichen.
(4)Absatz 4,Bei Gerichtshöfen, bei denen mehrere Bezirksrevisoren (Revisoren) bestellt sind, ist von diesen ein gemeinsames SR-Register zu führen. In diesem Falle ist in der Bemerkungsspalte überdies der Name des Beamten zu vermerken, der die Sache bearbeitet hat.
(5)Absatz 5,In der Rekursschrift (§ 520 ZPO.) ist neben der Bezeichnung des Beschwerdeführers das Aktenzeichen in Klammer beizusetzen, zum Beispiel: “Der Österreichische Bundesschatz, vertreten durch den Bezirksrevisor beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (SR 6/50)”.In der Rekursschrift (Paragraph 520, ZPO.) ist neben der Bezeichnung des Beschwerdeführers das Aktenzeichen in Klammer beizusetzen, zum Beispiel: “Der Österreichische Bundesschatz, vertreten durch den Bezirksrevisor beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (SR 6/50)”.
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2013
Dokumentnummer
NOR12004322
alte Dokumentnummer
N1195111708S