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Art. 8 Krankenanstaltenfinanzierung und Dotierung des Wasserwirtschaftsfonds (Bund – Länder)

Fassungen
01.01.1985 bis 31.12.1987 — BGBl. Nr. 214/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 801.01.198531.12.1987 BGBl. Nr. 214/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Krankenanstaltenfinanzierung und Dotierung des Wasserwirtschaftsfonds (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 214 aus 1985,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

01.01.1985BGBl. Nr. 214/1985

Außerkrafttretensdatum

31.12.1987

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel 8

Investitionszuschüsse

  1. Absatz eins,Investitionen sind Ausgaben für die Anschaffung und/oder Herstellung von Anlagegütern im Sinne des Paragraph 16, Absatz eins, der Krankenanstaltenkostenrechnungsverordnung.
  2. Absatz 2,Den Rechtsträgern von Krankenanstalten im Sinne des Artikel eins, Absatz eins, dieser Vereinbarung werden – unbeschadet der Gewährung von Zuschüssen im Sinne des Artikel 22, Absatz 2, dieser Vereinbarung – unter sinngemäßer Anwendung des Artikel 6, Absatz 3, 4 und 6 und nach Maßgabe des Artikel 22, Absatz 3, dieser Vereinbarung Investitionszuschüsse gewährt werden können. Investitionszuschüsse für Neu- und Zubauten in Krankenanstalten, welche eine Erweiterung des Umfanges und/oder des Zweckes zur Folge haben, werden nur für die vom Fonds genehmigten Bauvorhaben gewährt werden können.
  3. Absatz 3,Neu- und Zubauten in Krankenanstalten im Sinne des Absatz 2,, für welche zum Stichtag 14. September 1982 von der zuständigen Landesregierung die Errichtungsbewilligung gemäß den einschlägigen landesgesetzlichen Vorschriften erteilt worden ist, sind von der Bestimmung des Absatz 2, letzter Satz ausgenommen.

Schlagworte

Neubau, Bau

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2025

Gesetzesnummer

10000801

Dokumentnummer

NOR12011059

Alte Dokumentnummer

N1198512632R

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/214/A8/NOR12011059