Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1989Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1989,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 13
Notifizierung der Mitglieder des Personals und der Sachverständigen
Der Generaldirektor informiert die Partei des Protokolls, wenn das Personal oder ein Sachverständiger im Hoheitsgebiet der betreffenden Partei den Dienst aufnimmt oder verläßt. Des weiteren notifiziert der Generaldirektor regelmäßig allen Parteien des Übereinkommens die Namen und Staatsbürgerschaften der Mitglieder des Personals, für welche die Bestimmungen des Artikels 9 dieses Protokolls gelten.
Dokumentnummer
NOR12012903
Alte Dokumentnummer
N1198911317F