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Anl. 2n BMG

Fassungen
01.01.1995 bis 30.04.1996 — BGBl. Nr. 1105/1994
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2n01.05.199614.02.1997 § → § BGBl. Nr. 201/1996 · aufgehoben
Anl. 2n01.01.199530.04.1996 § → § BGBl. Nr. 1105/1994
Anl. 2n01.02.199131.12.1994 § → § BGBl. Nr. 45/1991
Anl. 2n21.02.198631.03.1987 BGBl. Nr. 76/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 78/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesministeriengesetz 1986

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 1105 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 n

Inkrafttretensdatum

01.01.1995BGBl. Nr. 1105/1994

Außerkrafttretensdatum

30.04.1996danach: BGBl. Nr. 201/1996

Abkürzung

BMG

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

Anlage zu Paragraph 2

-------------

N. BUNDESMINISTERIUM FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR

  1. Ziffer eins
    Verkehrspolitik.
  2. Ziffer 2
    Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schiffahrt und der Luftfahrt.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Strom- und Schiffahrtspolizei einschließlich Errichtung und Verwaltung der Dienstobjekte der Schiffahrtspolizei, Schiffseichung und Beurkundung ihres Ergebnisses. Flugsicherung einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Flugsicherungsanlagen, Flugwetterdienst.
    Angelegenheiten der Werbung für den Personen- und Güterverkehr.
  3. Ziffer 3
    Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
  4. Ziffer 4
    Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten.
  5. Ziffer 5
    Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
  6. Ziffer 6
    Post- und Fernmeldewesen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die für Zwecke des Post- und Fernmeldewesens gewidmet sind.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Fernmeldetechnische Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens.
  7. Ziffer 7
    Angelegenheiten der Österreichischen Bundesbahnen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der Österreichischen Bundesbahnen gewidmet sind.
  8. Ziffer 8
    Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes für Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe.
    Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Verkehrs-Arbeitsinspektorates.
  9. Ziffer 9
    Angelegenheiten des Maschinenwesens einschließlich des Dampfkesselwesens, soweit sie die Prüfung und Überwachung von Einrichtungen der Eisenbahn, der Schiffahrt oder der Luftfahrt betreffen.
  10. Ziffer 10
    Angelegenheiten der ÖIAG und deren Beteiligungen sowie sonstiger staatseigener Unternehmen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
  11. Ziffer 11
    Regionalförderung, soweit es sich um einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen im industriell-gewerblichen Bereich handelt.
  12. Ziffer 12
    Angelegenheiten des ERP-Fonds.
  13. Ziffer 13
    Verkehrspolitische und schiffahrtsspezifische Angelegenheiten des Wasserbaues hinsichtlich Wasserstraßen; verkehrspolitische Angelegenheiten des Straßenbaus.

Anmerkung

NOV: Art. VII, BGBl. Nr. 45/1991
ÜR: Art. VIII und IX, BGBl. Nr. 45/1991

Schlagworte

Strompolizei, Personenverkehr, Postwesen

Gesetzesnummer

10000873

Dokumentnummer

NOR12015162

alte Dokumentnummer

N1199443122J