Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
23.11.1974 bis 21.12.1993 — BGBl. Nr. 692/1974 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 122.12.199307.10.2005 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 230/2005
§ 123.11.197421.12.1993 BGBl. Nr. 692/1974 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 692 aus 1974,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

23.11.1974BGBl. Nr. 692/1974

Außerkrafttretensdatum

21.12.1993

Index

26/01 Wettbewerbsrecht

Text

Kennzeichnungspflicht

Paragraph eins, (1) Waschmittel, die zur Abgabe an den Letztverbraucher bestimmt sind, dürfen nur in den im Paragraph 2, Absatz eins, angeführten Packungen und Behältnissen gewerbsmäßig verkauft, feilgehalten oder sonst in Verkehr gesetzt werden und sind nach den Bestimmungen dieser Verordnung zu kennzeichnen. Als Letztverbraucher gelten nicht Personen und Einrichtungen, in deren Betrieb Waschmittel Verwendung finden (Großverbraucher).

  1. Absatz 2,Waschmittel im Sinne des Absatz eins, sind chemische Erzeugnisse in Pulverform, die zur Reinigung von Textilerzeugnissen bestimmt sind und als Vollwaschmittel, Einweich-, Vorwasch- oder Hauptwaschmittel sowie als Feinwasch- oder Handwaschmittel verwendet werden. Waschmittel mit einem anderen Verwendungsbereich sind entsprechend diesem zu bezeichnen.
  2. Absatz 3,Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Verordnung sind Warenproben, das sind als solche gekennzeichnete Waschmittelpackungen und -behältnisse, die unentgeltlich oder entgeltlich, aber unter dem ortsüblichen Preis, mit einer Nennfüllmenge, welche geringer als die Nennfüllmenge der kleinsten zulässigen kennzeichnungspflichtigen Verpackungsart ist, weitergegeben werden.

Anmerkung

Sanktion: § 33 UWG, BGBl. Nr. 531/1923.

Schlagworte

Einweichmittel, Vorwaschmittel, Feinwaschmittel, Waschmittelbehältnis

Gesetzesnummer

10002302

Dokumentnummer

NOR12030011

Alte Dokumentnummer

N2197422802S