Kurztitel
Kennzeichnung von Regeneriersalzen für Haushaltsgeschirrspülmaschinen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 188/1979Bundesgesetzblatt Nr. 188 aus 1979,
Text
§ 3.Paragraph 3,
Die Kennzeichnungselemente sind:
der Name (Firma oder Firmenschlagwort) und der Sitz des erzeugenden, verpackenden, vertreibenden oder importierenden inländischen Unternehmers;
das Erzeugungsland (erzeugt in ...);
der Name oder die Marke des Produktes;
die handelsübliche Sachbezeichnung;
die Bezeichnung des Packungs- oder Behältnisformates (§ 2 Abs. 1), bei größeren Packungen als E 15 und größeren Behältnissen als ET 15 die Angabe des entsprechenden Vielfachen des Normalpaketes E 1;die Bezeichnung des Packungs- oder Behältnisformates (Paragraph 2, Absatz eins,), bei größeren Packungen als E 15 und größeren Behältnissen als ET 15 die Angabe des entsprechenden Vielfachen des Normalpaketes E 1;
zusätzliche Bezeichnungen sind nur in der nachstehenden Art zulässig:
E 1 ...................... Normalpaket (Einfachpaket),
E 2 ...................... Familienpaket (Zweifachpaket),
E 3 ...................... Riesenpaket (Dreifachpaket),
E 5 ...................... Haushaltspaket (Fünffachpaket),
E 10 und ET 10 ........... Vorratspaket (Zehnfachpaket),
E 15 und ET 15 ........... Wirtschaftspaket
(Fünfzehnfachpaket);
6. die Angabe der Nennfüllmenge in Gramm (g) oder Kilogramm (kg);
größere Packungen und Behältnisse als das Normalpaket E 1
müssen jeweils ein ganzzahliges Vielfaches der Nennfüllmenge
des Normalpaketes E 1 enthalten; technisch oder technologisch
bedingte Abweichungen dürfen die nachstehend angeführten
Toleranzgrenzen nicht überschreiten:
Nennfüllmenge in g % der Nennfüllmenge g
50 bis 100 .................... - 5
100 bis 500 ................... 5 -
500 bis 1250 .................. - 25
über 1250 ..................... 2 -
7. die Angabe bestimmter Inhaltstoffe in Prozenten, wenn in der Werbung eine besondere Wirkung ausschließlich auf diese Inhaltsstoffe zurückgeführt wird;
der Hinweis auf das Verwahren des Produktes außerhalb der Reichweite von Kindern.