Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Europäisches Patentübereinkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 350/1979Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 78Artikel 78
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 78
Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung
(1)Absatz eins,Die europäische Patentanmeldung muß enthalten:
einen Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents;
eine Beschreibung der Erfindung;
einen oder mehrere Patentansprüche;
die Zeichnungen, auf die sich die Beschreibung oder die Patentansprüche beziehen;
(2)Absatz 2,Für die europäische Patentanmeldung sind die Anmeldegebühr und die Recherchengebühr innerhalb eines Monats nach Einreichung der Anmeldung zu entrichten.
(3)Absatz 3,Die europäische Patentanmeldung muß den Erfordernissen genügen, die in der Ausführungsordnung vorgeschrieben sind.
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2008
Dokumentnummer
NOR12031748
Alte Dokumentnummer
N2197925883S