Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Europäisches Patentübereinkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 350/1979Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 129Artikel 129
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 129
Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen
Das Europäische Patentamt gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus:
ein Europäisches Patentblatt, das die Eintragungen in das europäische Patentregister wiedergibt, sowie sonstige Angaben enthält, deren Veröffentlichung in diesem Übereinkommen vorgeschrieben ist;
ein Amtsblatt des Europäischen Patentamts, das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält.
Anmerkung
Auflage des Europäischen Patentblatts beim Österreichischen
Patentamt: § 2 PatV-EG, BGBl. Nr. 52/1979.
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2008
Dokumentnummer
NOR12031799
Alte Dokumentnummer
N2197925934S