Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäisches Patentübereinkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 350/1979 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 136/2007Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2007,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 129Artikel 129
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 129
Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen
Das Europäische Patentamt gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus:
ein Europäisches Patentblatt, das die Angaben enthält, deren Veröffentlichung dieses Übereinkommen, die Ausführungsordnung oder der Präsident des Europäischen Patentamts vorschreibt;
ein Amtsblatt, das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält.
Anmerkung
Auflage des Europäischen Patentblatts beim Österreichischen Patentamt: § 2 PatV-EG, BGBl. Nr. 52/1979.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2012
Dokumentnummer
NOR40098252