Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gerichtskostenmarkenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 535/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 497/1989Bundesgesetzblatt Nr. 535 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, 27/04 Sonstiges Rechtspflege
Text
Umtausch unbrauchbarer Gerichtskostenmarken
§ 13. (1) Unbrauchbare Gerichtskostenmarken und Gerichtskostenmarken, die auf einer nicht überreichten Eingabe befestigt sind, können auf Antrag gegen andere Gerichtskostenmarken umgetauscht werden. Der Umtausch ist unzulässig, wenn sich ergibt, daß die Gerichtskostenmarken bereits früher verwendet wurden, oder wenn ihre Unechtheit festgestellt wird. Der Antrag auf Umtausch ist an die Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht, in dessen Sprengel der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, zu richten. Über den Umtausch entscheidet der Leiter der Einbringungsstelle mit Bescheid; die Gerichtskostenmarken sind durch Überstempelung unbrauchbar zu machen.Paragraph 13, (1) Unbrauchbare Gerichtskostenmarken und Gerichtskostenmarken, die auf einer nicht überreichten Eingabe befestigt sind, können auf Antrag gegen andere Gerichtskostenmarken umgetauscht werden. Der Umtausch ist unzulässig, wenn sich ergibt, daß die Gerichtskostenmarken bereits früher verwendet wurden, oder wenn ihre Unechtheit festgestellt wird. Der Antrag auf Umtausch ist an die Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht, in dessen Sprengel der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, zu richten. Über den Umtausch entscheidet der Leiter der Einbringungsstelle mit Bescheid; die Gerichtskostenmarken sind durch Überstempelung unbrauchbar zu machen.
(2)Absatz 2,Das Verfahren nach Abs. 1 ist gebührenfrei. Sonstige Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.Das Verfahren nach Absatz eins, ist gebührenfrei. Sonstige Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Dokumentnummer
NOR12033535
Alte Dokumentnummer
N2198417489R