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§ 33 KartG 1988

Fassungen
01.11.1993 bis 30.06.2002 — BGBl. Nr. 693/1993
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 3301.07.200231.12.2005 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005
§ 3301.11.199330.06.2002 § → § BGBl. Nr. 693/1993
§ 3301.01.198931.10.1993 BGBl. Nr. 600/1988 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kartellgesetz 1988

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 600 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 693 aus 1993,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 33

Inkrafttretensdatum

01.11.1993BGBl. Nr. 693/1993

Außerkrafttretensdatum

30.06.2002

Abkürzung

KartG 1988

Index

26/01 Wettbewerbsrecht

Text

Widerrufsauftrag

Paragraph 33, (1) Das Kartellgericht hat dem empfehlenden Verband unter den folgenden Voraussetzungen aufzutragen, die Empfehlung binnen 14 Tagen den Empfängern gegenüber ausdrücklich zu widerrufen:

  1. Ziffer eins
    wenn es die Anzeige der Empfehlung zurückweist;
  2. Ziffer eins a
    auf Antrag, wenn die Empfehlung entgegen dem Paragraph 32, hinausgegeben wurde;
  3. Ziffer 2
    auf Antrag, soweit die Empfehlung volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigt ist (Paragraph 23, Ziffer 3,);
  4. Ziffer 3
    von Amts wegen nach Ablauf von fünf Jahren nach Anzeige der Empfehlung. Wenn die Empfehlung innerhalb dieser Frist unter Einhaltung des Paragraph 32, dem Kartellgericht neuerlich angezeigt wird, beginnt die Frist neu zu laufen.
  1. Absatz 2,Zum Antrag nach Absatz eins, Ziffer eins a und 2 sind berechtigt
    1. Ziffer eins
      die Amtsparteien (Paragraph 44,),
    2. Ziffer 2
      Vereinigungen, die wirtschaftliche Unternehmerinteressen vertreten, wenn diese Interessen durch die Empfehlung berührt werden,
    3. Ziffer 3
      jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch die Empfehlung berührt werden.

Schlagworte

Verbandsklage, Antragsberechtigung, Antragslegitimation

Gesetzesnummer

10002824

Dokumentnummer

NOR12036341

Alte Dokumentnummer

N2199313018A