Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kühlgeräte-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 569/1994Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
26/01 Wettbewerbsrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
Technische Dokumentation
§ 5. Die technische Dokumentation nach § 5 der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung hat ferner zu enthalten: Paragraph 5, Die technische Dokumentation nach Paragraph 5, der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung hat ferner zu enthalten:
Name und Anschrift des Lieferanten,
eine allgemeine, für eine Identifizierung ausreichende Gerätebeschreibung,
Angaben und gegebenenfalls Zeichnungen zu den wichtigsten konstruktiven Merkmalen des Modells insbesondere zu den Eigenschaften, die sich spürbar auf seinen Energieverbrauch auswirken,
Berichte über die gemäß § 3 durchgeführten Messungen,Berichte über die gemäß Paragraph 3, durchgeführten Messungen,
gegebenenfalls Bedienungsanleitungen.
Dokumentnummer
NOR12037639
Alte Dokumentnummer
N2199439203J