Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kühlgeräte-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 569/1994Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
26/01 Wettbewerbsrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
Versandhandel und andere Arten des Fernabsatzes
§ 9. Wird ein Gerät unter den in § 8 der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung beschriebenen Bedingungen und über Druckerzeugnisse, zB einen Versandhandelskatalog, zum Verkauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten, muß die Druckschrift alle im Anhang III aufgeführten Angaben enthalten. Paragraph 9, Wird ein Gerät unter den in Paragraph 8, der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung beschriebenen Bedingungen und über Druckerzeugnisse, zB einen Versandhandelskatalog, zum Verkauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten, muß die Druckschrift alle im Anhang römisch drei aufgeführten Angaben enthalten.
Dokumentnummer
NOR12037643
Alte Dokumentnummer
N2199439207J