Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Waschmaschinen-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 580/1996Bundesgesetzblatt Nr. 580 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
26/01 Wettbewerbsrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
Geltungsbereich
§ 2. Diese Verordnung gilt für netzbetriebene elektrische Haushaltswaschmaschinen mit Ausnahme von: Paragraph 2, Diese Verordnung gilt für netzbetriebene elektrische Haushaltswaschmaschinen mit Ausnahme von:
Geräten, die auch aus anderen Energiequellen betrieben werden können,
Geräten ohne Schleudervorrichtung,
Geräten mit getrennten Wasch- und Schleuderbehältern (zB Doppelbehältermaschinen),
kombinierten Wasch-/Trockenautomaten.
Schlagworte
Waschbehälter, Waschautomat
Dokumentnummer
NOR12038906
Alte Dokumentnummer
N2199658464J