Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Waschmaschinen-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 580/1996 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 168/1997Bundesgesetzblatt Nr. 580 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 168 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
26/01 Wettbewerbsrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
Geltungsbereich
§ 2. Diese Verordnung gilt für netzbetriebene elektrische Haushaltswaschmaschinen mit Ausnahme von: Paragraph 2, Diese Verordnung gilt für netzbetriebene elektrische Haushaltswaschmaschinen mit Ausnahme von:
Geräten, die auch aus anderen Energiequellen betrieben werden können,
Geräten ohne Schleudervorrichtung,
Geräten mit getrennten Wasch- und Schleuderbehältern (zB Doppelbehältermaschinen),
kombinierten Wasch-/Trockenautomaten,
Maschinen ohne eingebaute Heißwasserbereitung.
Schlagworte
Waschbehälter, Waschautomat
Dokumentnummer
NOR12039997
Alte Dokumentnummer
N2199763782J