Rechtstracker.at

§ 70

Fassungen
01.02.1999 bis 30.06.2005 — BGBl. I Nr. 175/1998
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 7001.07.200531.12.2013 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 126/2013
§ 7001.02.199930.06.2005 § → § BGBl. I Nr. 175/1998
§ 7001.08.197731.01.1999 BGBl. Nr. 349/1977

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Patentgesetz 1970

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 259 aus 1970, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 175 aus 1998,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 70

Inkrafttretensdatum

01.02.1999BGBl. I Nr. 175/1998

Außerkrafttretensdatum

30.06.2005

Index

26/03 Patentrecht

Text

Beschwerden gegen die Beschlüsse und Entscheidungen der Abteilungen

Paragraph 70,

  1. Absatz eins,Die Beschlüsse der Technischen Abteilung und der Rechtsabteilung können durch Beschwerde angefochten werden.
  2. Absatz 2,Gegen die Entscheidungen (Zwischen- und Endentscheidungen) der Beschwerdeabteilungen findet ein weiterer Rechtszug sowie eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof nicht statt.
  3. Absatz 3,Gegen die Endentscheidungen der Nichtigkeitsabteilung steht die Berufung an den Obersten Patent- und Markensenat als oberste Instanz offen.
  4. Absatz 4,Gegen die einen Beschluß einer Technischen Abteilung oder Rechtsabteilung oder eine Entscheidung der Beschwerdeabteilung oder Nichtigkeitsabteilung vorbereitenden Verfügungen des Referenten findet eine abgesonderte Beschwerde, beziehungsweise Berufung nicht statt.
  5. Absatz 5,Ebenso ist gegen Zwischenentscheidungen der Nichtigkeitsabteilung eine abgesonderte Berufung nicht zulässig, doch kann die Abänderung der vorbereitenden Verfügungen des Referenten (Absatz 4,) sowie der Zwischenentscheidungen der Beschwerdeabteilung oder der Nichtigkeitsabteilung bei den betreffenden Abteilungen beantragt werden.

Anmerkung

1. Zum Abs. 1: Beschwerdelegitimation: § 108.
2. Zum Abs. 3: Oberster Patent- und Markensenat: §§ 74, 75;
3. Verfahrensbestimmungen: §§ 138 ff.

Schlagworte

Rechtsmittel, Patentsenat

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2023

Gesetzesnummer

10002181

Dokumentnummer

NOR12040276

alte Dokumentnummer

N2199813034O

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1970/259/P70/NOR12040276