Rechtstracker.at

§ 16 GMG

Fassungen
01.02.1999 bis 30.06.2005 — BGBl. I Nr. 175/1998
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 16 heute01.07.2005 § → § BGBl. I Nr. 149/2004
§ 1601.02.199930.06.2005 § → § BGBl. I Nr. 175/1998
§ 1601.04.199431.01.1999 BGBl. Nr. 211/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gebrauchsmustergesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 211 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 175 aus 1998,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

01.02.1999BGBl. I Nr. 175/1998

Außerkrafttretensdatum

30.06.2005danach: BGBl. I Nr. 149/2004

Abkürzung

GMG

Index

26/03 Patentrecht

Text

Priorität

Paragraph 16, (1) Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung eines Gebrauchsmusters erlangt der Anmelder das Prioritätsrecht.

  1. Absatz 2,Gesonderte Prioritäten für einzelne Teile des Anmeldungsgegenstandes (Teilprioritäten) können nur auf Grund der Paragraphen 16 a, oder 16b oder von zwischenstaatlichen Vereinbarungen beansprucht werden. Solche Teilprioritäten sind auch dann zulässig, wenn für die Priorität eines Merkmales des Anmeldungsgegenstandes der Tag des Einlangens der Anmeldung beim Patentamt maßgebend bleibt. Für einen Anspruch können auch mehrere Prioritäten beansprucht werden.
  2. Absatz 3,Die Anmeldegebühr ist in dem der Zahl aller beanspruchten Prioritäten der Anmeldung entsprechenden Vielfachen ihres Ausmaßes zu zahlen. Wird die volle Zahlung nicht innerhalb der hiefür gesetzten Frist ordungsgemäß Anmerkung, richtig: ordnungsgemäß) nachgewiesen (Paragraph 49,), so bestimmt sich die Priorität der Anmeldung nach dem Tag ihres Einlangens beim Patentamt (Absatz eins,), und der eingezahlte Teilbetrag ist, soweit er die einfache Anmeldegebühr übersteigt, zurückzuzahlen.

Anmerkung

1. Zum Abs. 2: Art. 4 lit. G PVÜ, BGBl. Nr. 399/1973.
2. Zum Abs. 3: Anmeldegebühr: § 46 Abs. 1.
3. Siehe auch § 18 Abs. 4 und § 20.

Gesetzesnummer

10003230

Dokumentnummer

NOR12040299

alte Dokumentnummer

N2199813057O