Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.01.1988 bis 31.12.1991 — BGBl. Nr. 621/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.01.199231.12.1994 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994
Anl. 101.01.198831.12.1991 BGBl. Nr. 621/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ausgleichsabgabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1967, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 621 aus 1987,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1988BGBl. Nr. 621/1987

Außerkrafttretensdatum

31.12.1991

Index

35/05 Sonstiges Zollrecht

Text

                                                            Anlage

                                                            ------

------------------------------------------------------------------

TARIF

                          Warenbezeichnung

Nr./UNr.

------------------------------------------------------------------

0710  --  Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht),

          gefroren:

      90  - Gemüsemischungen:

            B - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

0711  --  Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB durch

          gasförmiges Schwefeldioxid, in Salzlake, schwefeliger

          Säure oder anderen Konservierungsmitteln), in diesem

          Zustand für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet:

      90  - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

            ex E - Gemüsemischungen

0811  --  Früchte (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht),

          gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen

          Süßungsmitteln:

      10  - Erdbeeren:

            A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

      20  - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren,

            schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und

            Stachenlbeeren:

            A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

      90  - andere:

            A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

1302  --  Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate

          und Pektate; Agar-Agar und andere pflanzliche Schleime und

          Verdickungsstoffe, auch modifiziert:

     (10) - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:

      11  - - Opium:

              B - Pflanzenauszug:

                  ex B - mit einem Zuckergehalt von

                         20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

                         Invertzucker

      12      - - aus Süßholz:

              B - andere:

                  ex B - Pflanzenauszug mit einem Zuckergehalt von

                         20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

                         Invertzucker

      13  - - aus Hopfen:

              ex 13 - Pflanzenauszug mit einem Zuckergehalt von

                      20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

                      Invertzucker

      14  - - aus Pyrethrum oder aus den Wurzeln rotenonhaltiger

              Pflanzen:

              ex 14 - Pflanzenauszug mit einem Zuckergehalt von

                      20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

                      Invertzucker

      19  - - sonstige:

              B - Pflanzenauszug:

                  ex B - mit einem Zuckergehalt von

                         20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

                         Invertzucker

      20  - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate:

            A - mit einem Zuckerzusatz, gerechnet als Invertzucker,

                von:

                2 - sonstige

1517  --  Margarine; genießbare Mischungen oder Zubereitungen von

          tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von

          Fraktionen verschiedener Fette oder Öle dieses Kapitels,

          ausgenommen genießbare Fette oder Öle sowie deren

          Fraktionen der Nummer 1516:

      90  - andere:

            A - mit einem Gehalt an Milchfett von mehr als

                10 Gewichtsprozent aber nicht mehr als

                15 Gewichtsprozent

1702  --  Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose,

          Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose), fest;

          Zuckersirupe ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder

          Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig

          gemischt; Zucker und Melassen, karamelisiert:

      10  - Lactose und Lactosesirup:

            A - Lactose

2001  --  Gemüse, Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, mit

          Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:

      90  - andere:

            F - andere:

                1 - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit

                    einem Gewicht von 15 kg oder weniger:

                    c - andere:

                        ex c - Kartoffeln

                2 - sonstige:

                    f - andere:

                        ex f - Kartoffeln

2004  --  Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder

          haltbar gemacht, gefroren:

      90  - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

            B - andere:

                ex 1 - Gemüsemischungen

2005  --  Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder

          haltbar gemacht, nicht gefroren:

      90  - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

            B - Gemüsemischungen:

                1 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

2008  --  Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer

          Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von

          Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder von Alkohol,

          anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

     (10) - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen oder Saaten,

            auch untereinander gemischt:

      11  - - Erdnüsse

      19  - - sonstige, einschließlich Mischungen

      20  - Ananas:

            B - andere

      30  - Zitrusfrüchte:

            B - andere

      40  - Birnen:

            B - andere

      50  - Marillen:

            B - andere

      60  - Kirschen (einschließlich Weichseln):

            B - andere

      70  - Pfirsiche:

            B - andere

      80  - Erdbeeren:

            B - andere

     (90) - andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen die der

            Unternummer 2008 19:

      91  - - Palmherzen

      92  - - Mischungen:

              B - andere

      99  - - sonstige:

              A - Früchte:

                  2 - sonstige

              B - andere genießbare Pflanzenteile:

                  ex B - andere genießbare Pflanzenteile,

                         ausgenommen Mais

2009  --  Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte,

          weder gegoren noch mit einem Zusatz von Alkohol, auch mit

          Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

     (10) - Orangensaft:

      11  - - gefroren:

              B - andere:

                  2 - mit Zusatz von Zucker:

                      b - andere

      19  - - sonstige:

              B - andere:

                  2 - mit Zusatz von Zucker:

                      b - andere

      20  - Grapefruitsaft:

            B - andere:

                2 - mit Zusatz von Zucker

      30  - Saft von anderen Zitrusfrüchten, ausgenommen Mischungen:

            A - Saft von Früchten der Unternummern 0805 20 und

            0805 30:

                2 - sonstige:

                    b - mit Zusatz von Zucker:

                         2 - sonstige

            B - andere:

                2 - sonstige:

                    b - mit Zusatz von Zucker

      40  - Ananassaft:

            B - andere:

                2 - mit Zusatz von Zucker

      50  - Tomatensaft:

            B - andere:

                ex B - mit Zusatz von Zucker

      60  - Traubensaft (einschließlich Traubenmost):

            B - andere:

                ex B - mit Zusatz von Zucker

      70  - Apfelsaft:

            B - andere:

                ex B - mit Zusatz von Zucker

      80  - Saft von anderen Früchten oder anderem Gemüse,

            ausgenommen Mischungen:

            A - Birnensaft:

                2 - sonstige:

                    ex 2 - mit Zusatz von Zucker

            B - Saft von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie

                der Unternummern 0804 10, 0804 40 und 0804 50:

                2 - sonstige:

                    b - mit Zusatz von Zucker

            C - Saft von anderen Früchten:

                2 - sonstige:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

                        Inhalt von weniger als 20 Liter:

                        2 - sonstige von schwarzen Johannisbeeren,

                            mit Zusatz von Zucker

                        3 - sonstige:

                            ex 3 - mit Zusatz von Zucker

                    b - andere:

                        ex b - mit Zusatz von Zucker

            D - Saft von anderen Gemüsen:

                2 - sonstige:

                    b - andere:

                        ex b - mit Zusatz von Zucker

      90  - Mischungen von Säften:

            B - andere:

                1 - von Äpfeln oder Birnen:

                    ex 1 - mit Zusatz von Zucker

                2 - von Weintrauben:

                    ex 2 - mit Zusatz von Zucker

                3 - von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie der

                    Unternummern 0804 10, 0804 30, 0804 40, 0804 50,

                    0805 40 und 0805 90:

                    b - mit Zusatz von Zucker

                4 - von Früchten der Unternummern 0805 10, 0805 20

                    und 0805 30:

                    b - mit Zusatz von Zucker:

                        2 - sonstige

                5 - von anderen Früchten:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

                        Inhalt von weniger als 20 Liter:

                        1 - von schwarzen Johannisbeeren, mit Zusatz

                            von Zucker

                        2 - sonstige:

                            ex 2 - mit Zusatz von Zucker

                    b - andere:

                        ex b - mit Zusatz von Zucker

                6 - von Tomaten:

                    ex 6 - mit Zusatz von Zucker

                7 - von anderen Gemüsen:

                    ex 7 - mit Zusatz von Zucker

2101  --  Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder

          Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder

          auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete

          Zichorie und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie

          Auszüge und Konzentrate davon:

      10  - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, und

            Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge,

            Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von

            Kaffee:

            A - Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee:

                ex A - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

                       1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Milcheinweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

                       oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

                       gerechnet als Invertzucker, von

                       5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

      20  - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate, und

            Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge,

            Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee

            oder Mate:

            A - Zubereitungen auf der Grundlage von Tee oder Mate:

                ex A - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

                       1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

                       oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

                       gerechnet als Invertzucker, von

                       5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

2102  --  Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige

          Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine der Nr. 3002);

          zubereitete Backtreibmittel in Pulverform:

      10  - Hefen, aktiv:

            A - Preßhefe

            B - Trockenhefe

2106  --  Nahrungsmittelzubereitungen, anderwertig weder genannt

          noch inbegriffen:

      10  - Eiweißkonzentrat und texturierte Eiweißstoffe:

            ex 10 - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

                    1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                    Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent oder

                    mehr mit einem Zuckergehalt, gerechnet als

                    Invertzucker, von 5 Gewichtsprozent oder mehr

                    oder mit einem Stärkegehalt von

                    5 Gewichtsprozent oder mehr

      90  - andere:

            B - andere:

                ex B - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

                       1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

                       oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

                       gerechnet als Invertzucker, von

                       5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

2309  --  Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung verwendet werden:

      10  - Hunde- oder Katzenfutter, in Aufmachungen für den

            Kleinverkauf:

            A - Getreide oder Müllereierzeugnisse daraus enthaltend:

                2 - sonstige

            B - andere:

                2 - sonstige

      90  - andere:

            A - Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren

            B - andere:

                1 - Getreide oder Müllereierzeugnisse daraus

                    enthaltend:

                    b - andere

                2 - sonstige:

                    b - andere

2905  --  Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

          Nitrosoderivate:

     (40) - andere mehrwertige Alkohole:

      43  - - Mannit

      44  - - D-Glucit (Sorbit)

2918  --  Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoffunktionen und

          deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

          deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

     (10) - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber ohne andere

            Sauerstoffunktion, deren Anhydride, Halogenide,

            Peroxide, Peroxysäuren und deren Derivate:

      14  - - Citronensäure

3502  --  Albumine, Albuminate und andere Albuminderivate:

      90  - andere:

            B - Milchalbumin

3505  --  Dextrine und andere modifizierte Stärken (zB Quellstärke

          oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von

          Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken:

      10  - Dextrine und andere modifizierte Stärken:

            B - andere

      20  - Leime

3507  --  Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig weder genannt noch

          inbegriffen:

      90  - andere:

            A - zubereitete Enzyme, die Nährstoffe enthalten:

                ex A - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

                       1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

                       oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

                       gerechnet als Invertzucker, von

                       5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

3809  --  Appretur- oder Endausrüstungsmitteln, Farbstoffträger zur

          Beschleunigung des Färbens oder des Fixierens der

          Farbstoffe und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (zB

          Appretur- und Beizmittel), wie sie in der Textil-, Papier-

          und Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendet

          werden, anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

      10  - auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten

     (90) - andere:

      91  - - wie sie in der Textilindustrie verwendet werden:

              A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend:

                  1 - Hilfsmittel:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

                          Inhalt von 5 kg oder weniger:

                          1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

                              als 30 Gewichtsprozent, wobei

                              Stärkederivate als Stärke zu rechnen

                              sind

                     b - andere:

                         1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr als

                             30 Gewichtsprozent, wobei

                             Stärkederivate als Stärke zu rechnen

                             sind

      92  - - wie sie in der Papierindustrie verwendet werden:

              A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend:

                  1 - Hilfsmittel:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

                          Inhalt von 5 kg oder weniger:

                          1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

                              als 30 Gewichtsprozent, wobei

                              Stärkederivate als Stärke zu rechnen

                              sind

                      b - andere:

                          1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

                              als 30 Gewichtsprozent, wobei

                              Stärkederivate als Stärke zu rechnen

                              sind

      99  - - sonstige:

              A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend:

                  1 - Hilfsmittel:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

                          Inhalt von 5 kg oder weniger:

                          1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

                              als 30 Gewichtsprozent, wobei

                              Stärkederivate als Stärke zu rechnen

                              sind

                      b - andere:

                          1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

                              als 30 Gewichtsprozent, wobei

                              Stärkederivate als Stärke zu rechnen

                              sind

3823  --  Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

          Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der

          chemischen Industrie oder verwandter Industrien

          (einschließlich solcher, die nur aus Mischungen

          natürlicher Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder

          genannt noch inbegriffen; Rückstände der chemischen

          Industrie oder verwandter Industrien, anderweitig weder

          genannt noch inbegriffen:

      60  - D-Sorbit (D-Glucit), ausgenommen solches der Unternummer

            2905 44

      90  - andere:

            A - Zucker, Stärke, Stärkeerzeugnisse oder Waren der

                Nummern 0401 bis 0404 enthaltend:

                1 - mit einem Gesamtgehalt von 30 Gewichtsprozent

                    oder mehr

4801 bis 4823

ex - Waren dieser Nummern, Stärke oder Stärkederivate

enthaltend

Anmerkung

ÜR: Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 621/1987

Schlagworte

Halogenderivat, Sulfoderivat, Nitroderivat, Appreturmittel

Gesetzesnummer

10004015

Dokumentnummer

NOR12044777

Alte Dokumentnummer

N3196719335R