Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.01.1992 bis 31.12.1994
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.01.199231.12.1994 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994
Anl. 101.01.198831.12.1991 BGBl. Nr. 621/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ausgleichsabgabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1967, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 659 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994

Index

35/05 Sonstiges Zollrecht

Text

                                                            Anlage

                                                            ------

------------------------------------------------------------------

TARIF

                          Warenbezeichnung

Nr./UNr.

------------------------------------------------------------------

0710  --  Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht),

          gefroren:

      90  - Gemüsemischungen:

            B - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

0711  --  Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB durch

          gasförmiges Schwefeldioxid, in Salzlake, schwefeliger

          Säure oder anderen Konservierungsmitteln), in diesem

          Zustand für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet:

      90  - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

            ex E - Gemüsemischungen

0811  --  Früchte (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht),

          gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen

          Süßungsmitteln:

      10  - Erdbeeren:

            A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

      20  - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren,

            schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und

            Stachenlbeeren:

            A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

      90  - andere:

            A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

1302  --  Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate

          und Pektate; Agar-Agar und andere pflanzliche Schleime und

          Verdickungsstoffe, auch modifiziert:

     (10) - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:

      11  - - Opium:

              B - Pflanzenauszug:

                  ex B - mit einem Zuckergehalt von

                         20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

                         Invertzucker

      12      - - aus Süßholz:

              B - andere:

                  ex B - Pflanzenauszug mit einem Zuckergehalt von

                         20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

                         Invertzucker

      13  - - aus Hopfen:

              ex 13 - Pflanzenauszug mit einem Zuckergehalt von

                      20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

                      Invertzucker

      14  - - aus Pyrethrum oder aus den Wurzeln rotenonhaltiger

              Pflanzen:

              ex 14 - Pflanzenauszug mit einem Zuckergehalt von

                      20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

                      Invertzucker

      19  - - sonstige:

              B - Pflanzenauszug:

                  ex B - mit einem Zuckergehalt von

                         20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

                         Invertzucker

      20  - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate:

            A - mit einem Zuckerzusatz, gerechnet als Invertzucker,

                von:

                2 - sonstige

1702  --  Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose,

          Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose), fest;

          Zuckersirupe ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder

          Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig

          gemischt; Zucker und Melassen, karamelisiert:

      10  - Lactose und Lactosesirup:

            A - Lactose

2001  --  Gemüse, Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, mit

          Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:

      90  - andere:

            F - andere:

                1 - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit

                    einem Gewicht von 15 kg oder weniger:

                    c - andere:

                        ex c - Kartoffeln

                2 - sonstige:

                    f - andere:

                        ex f - Kartoffeln

2004  --  Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder

          haltbar gemacht, gefroren:

      90  - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

            B - andere:

                ex 1 - Gemüsemischungen

2005  --  Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder

          haltbar gemacht, nicht gefroren:

      90  - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

            B - Gemüsemischungen:

                1 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

2008  --  Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer

          Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von

          Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder von Alkohol,

          anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

     (10) - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen oder Saaten,

            auch untereinander gemischt:

      11  - - Erdnüsse

      19  - - sonstige, einschließlich Mischungen

      20  - Ananas:

            B - andere

      30  - Zitrusfrüchte:

            B - andere

      40  - Birnen:

            B - andere

      50  - Marillen:

            B - andere

      60  - Kirschen (einschließlich Weichseln):

            B - andere

      70  - Pfirsiche:

            B - andere

      80  - Erdbeeren:

            B - andere

     (90) - andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen die der

            Unternummer 2008 19:

      91  - - Palmherzen

      92  - - Mischungen:

              B - andere

      99  - - sonstige:

              A - Früchte:

                  2 - sonstige

              B - andere genießbare Pflanzenteile:

                  ex B - andere genießbare Pflanzenteile,

                         ausgenommen Mais

2009  --  Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte,

          weder gegoren noch mit einem Zusatz von Alkohol, auch mit

          Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

     (10) - Orangensaft:

      11  - - gefroren:

              B - andere:

                  2 - mit Zusatz von Zucker:

                      b - andere

      19  - - sonstige:

              B - andere:

                  2 - mit Zusatz von Zucker:

                      b - andere

      20  - Grapefruitsaft:

            B - andere:

                2 - mit Zusatz von Zucker

      30  - Saft von anderen Zitrusfrüchten, ausgenommen Mischungen:

            A - Saft von Früchten der Unternummern 0805 20 und

            0805 30:

                2 - sonstige:

                    b - mit Zusatz von Zucker:

                         2 - sonstige

            B - andere:

                2 - sonstige:

                    b - mit Zusatz von Zucker

      40  - Ananassaft:

            B - andere:

                2 - mit Zusatz von Zucker

      50  - Tomatensaft:

            B - andere:

                ex B - mit Zusatz von Zucker

      60  - Traubensaft (einschließlich Traubenmost):

            B - andere:

                ex B - mit Zusatz von Zucker

      70  - Apfelsaft:

            B - andere:

                ex B - mit Zusatz von Zucker

      80  - Saft von anderen Früchten oder anderem Gemüse,

            ausgenommen Mischungen:

            A - Birnensaft:

                2 - sonstige:

                    ex 2 - mit Zusatz von Zucker

            B - Saft von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie

                der Unternummern 0804 10, 0804 40 und 0804 50:

                2 - sonstige:

                    b - mit Zusatz von Zucker

            C - Saft von anderen Früchten:

                2 - sonstige:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

                        Inhalt von weniger als 20 Liter:

                        2 - sonstige von schwarzen Johannisbeeren,

                            mit Zusatz von Zucker

                        3 - sonstige:

                            ex 3 - mit Zusatz von Zucker

                    b - andere:

                        ex b - mit Zusatz von Zucker

            D - Saft von anderen Gemüsen:

                2 - sonstige:

                    b - andere:

                        ex b - mit Zusatz von Zucker

      90  - Mischungen von Säften:

            B - andere:

                1 - von Äpfeln oder Birnen:

                    ex 1 - mit Zusatz von Zucker

                2 - von Weintrauben:

                    ex 2 - mit Zusatz von Zucker

                3 - von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie der

                    Unternummern 0804 10, 0804 30, 0804 40, 0804 50,

                    0805 40 und 0805 90:

                    b - mit Zusatz von Zucker

                4 - von Früchten der Unternummern 0805 10, 0805 20

                    und 0805 30:

                    b - mit Zusatz von Zucker:

                        2 - sonstige

                5 - von anderen Früchten:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

                        Inhalt von weniger als 20 Liter:

                        1 - von schwarzen Johannisbeeren, mit Zusatz

                            von Zucker

                        2 - sonstige:

                            ex 2 - mit Zusatz von Zucker

                    b - andere:

                        ex b - mit Zusatz von Zucker

                6 - von Tomaten:

                    ex 6 - mit Zusatz von Zucker

                7 - von anderen Gemüsen:

                    ex 7 - mit Zusatz von Zucker

2101  --  Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder

          Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder

          auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete

          Zichorie und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie

          Auszüge und Konzentrate davon:

      10  - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, und

            Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge,

            Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von

            Kaffee:

            A - Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee:

                ex A - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

                       1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Milcheinweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

                       oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

                       gerechnet als Invertzucker, von

                       5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

      20  - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate, und

            Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge,

            Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee

            oder Mate:

            A - Zubereitungen auf der Grundlage von Tee oder Mate:

                ex A - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

                       1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

                       oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

                       gerechnet als Invertzucker, von

                       5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

2102  --  Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige

          Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine der Nr. 3002);

          zubereitete Backtreibmittel in Pulverform:

      10  - Hefen, aktiv:

            A - Preßhefe

            B - Trockenhefe

2106  --  Nahrungsmittelzubereitungen, anderwertig weder genannt

          noch inbegriffen:

      10  - Eiweißkonzentrat und texturierte Eiweißstoffe:

            ex 10 - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

                    1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                    Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent oder

                    mehr mit einem Zuckergehalt, gerechnet als

                    Invertzucker, von 5 Gewichtsprozent oder mehr

                    oder mit einem Stärkegehalt von

                    5 Gewichtsprozent oder mehr

      90  - andere:

            B - andere:

                ex B - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

                       1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

                       oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

                       gerechnet als Invertzucker, von

                       5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

2309  --  Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung verwendet werden:

      10  - Hunde- oder Katzenfutter, in Aufmachungen für den

            Kleinverkauf:

            A - Getreide oder Müllereierzeugnisse daraus enthaltend:

                2 - sonstige

            B - andere:

                2 - sonstige

      90  - andere:

            A - Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren

            B - andere:

                1 - Getreide oder Müllereierzeugnisse daraus

                    enthaltend:

                    b - andere

                2 - sonstige:

                    b - andere

2905  --  Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

          Nitrosoderivate:

     (40) - andere mehrwertige Alkohole:

      43  - - Mannit

      44  - - D-Glucit (Sorbit)

2918  --  Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoffunktionen und

          deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

          deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

     (10) - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber ohne andere

            Sauerstoffunktion, deren Anhydride, Halogenide,

            Peroxide, Peroxysäuren und deren Derivate:

      14  - - Citronensäure

3502  --  Albumine, Albuminate und andere Albuminderivate:

      90  - andere:

            B - Milchalbumin

3505  --  Dextrine und andere modifizierte Stärken (zB Quellstärke

          oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von

          Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken:

      10  - Dextrine und andere modifizierte Stärken:

            B - andere

      20  - Leime

3507  --  Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig weder genannt noch

          inbegriffen:

      90  - andere:

            A - zubereitete Enzyme, die Nährstoffe enthalten:

                ex A - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

                       1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

                       oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

                       gerechnet als Invertzucker, von

                       5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

                       Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

3809  --  Appretur- oder Endausrüstungsmitteln, Farbstoffträger zur

          Beschleunigung des Färbens oder des Fixierens der

          Farbstoffe und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (zB

          Appretur- und Beizmittel), wie sie in der Textil-, Papier-

          und Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendet

          werden, anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

      10  - auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten

     (90) - andere:

      91  - - wie sie in der Textilindustrie verwendet werden:

              A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend:

                  1 - Hilfsmittel:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

                          Inhalt von 5 kg oder weniger:

                          1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

                              als 30 Gewichtsprozent, wobei

                              Stärkederivate als Stärke zu rechnen

                              sind

                     b - andere:

                         1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr als

                             30 Gewichtsprozent, wobei

                             Stärkederivate als Stärke zu rechnen

                             sind

      92  - - wie sie in der Papierindustrie verwendet werden:

              A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend:

                  1 - Hilfsmittel:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

                          Inhalt von 5 kg oder weniger:

                          1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

                              als 30 Gewichtsprozent, wobei

                              Stärkederivate als Stärke zu rechnen

                              sind

                      b - andere:

                          1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

                              als 30 Gewichtsprozent, wobei

                              Stärkederivate als Stärke zu rechnen

                              sind

      99  - - sonstige:

              A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend:

                  1 - Hilfsmittel:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

                          Inhalt von 5 kg oder weniger:

                          1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

                              als 30 Gewichtsprozent, wobei

                              Stärkederivate als Stärke zu rechnen

                              sind

                      b - andere:

                          1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

                              als 30 Gewichtsprozent, wobei

                              Stärkederivate als Stärke zu rechnen

                              sind

3823  --  Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

          Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der

          chemischen Industrie oder verwandter Industrien

          (einschließlich solcher, die nur aus Mischungen

          natürlicher Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder

          genannt noch inbegriffen; Rückstände der chemischen

          Industrie oder verwandter Industrien, anderweitig weder

          genannt noch inbegriffen:

      60  - D-Sorbit (D-Glucit), ausgenommen solches der Unternummer

            2905 44

      90  - andere:

            A - Zucker, Stärke, Stärkeerzeugnisse oder Waren der

                Nummern 0401 bis 0404 enthaltend:

                1 - mit einem Gesamtgehalt von 30 Gewichtsprozent

                    oder mehr

4801 bis 4823

ex - Waren dieser Nummern, Stärke oder Stärkederivate

enthaltend

Schlagworte

Halogenderivat, Sulfoderivat, Nitroderivat, Appreturmittel

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2024

Gesetzesnummer

10004015

Dokumentnummer

NOR12051326

Alte Dokumentnummer

N3199118214J