Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wärmeschutzverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 135/1980Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1980,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Bezugszeitraum: 1. 1. 1980 (§ 18 EStG 1972, BGBl. Nr. 440/1972,Bezugszeitraum: 1. 1. 1980 (Paragraph 18, EStG 1972, Bundesgesetzblatt Nr. 440 aus 1972,,
iVm Art. II Z 1 BGBl. Nr. 550/1979) bis in Verbindung mit Artikel römisch zwei, Ziffer eins, Bundesgesetzblatt Nr. 550 aus 1979,) bis
31. 12. 1981 (Art. II BGBl. Nr. 222/1982) 31. 12. 1981 (Artikel römisch zwei, Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1982,)
Text
Umstellung auf Fernwärmeversorgung
§ 9. (1) Maßnahmen für die Umstellung auf Fernwärmeversorgung umfassen Aufwendungen für die Anschaffung und Installation der Umformerstation einschließlich Verrohrung, Armaturen, Isolierung und Regelung innerhalb der Umformerstation gemäß den Richtlinien des jeweiligen Fernwärmeversorgungsunternehmens.Paragraph 9, (1) Maßnahmen für die Umstellung auf Fernwärmeversorgung umfassen Aufwendungen für die Anschaffung und Installation der Umformerstation einschließlich Verrohrung, Armaturen, Isolierung und Regelung innerhalb der Umformerstation gemäß den Richtlinien des jeweiligen Fernwärmeversorgungsunternehmens.
(2)Absatz 2,Für die Geltendmachung der in Abs. 1 angeführten Aufwendungen ist die Vorlage eines Datenblattes erforderlich, welches folgende Daten zu enthalten hat:Für die Geltendmachung der in Absatz eins, angeführten Aufwendungen ist die Vorlage eines Datenblattes erforderlich, welches folgende Daten zu enthalten hat:
die Heizlast (in kW) der an die Zentralheizung angeschlossenen Räume, berechnet nach ÖNORM M 7500,
die Nennheizleistung der Wärmetauscher gemäß den Auslegungsrichtlinien des jeweiligen Fernwärmeversorgungsunternehmens,
die Nennheizleistung des Wärmetauschers im Verhältnis zur angeschlossenen Heizlast. Dieser Faktor darf den Wert 1,1 nicht übersteigen,
die Typengenehmigung des Wärmetauschers durch das jeweilige Fernwärmeversorgungsunternehmen,
die Genehmigung der hydraulischen Schaltung durch das jeweilige Fernwärmeversorgungsunternehmen,
die Bestätigung, daß die selbsttätig wirkende Regelung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Fernwärmeversorgungsunternehmens eingebaut wurde und
die Bestätigung, daß eine direkt ablesbare Wärmeverbrauchsvorrichtung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Fernwärmeversorgungsunternehmens eingebaut ist.
Dokumentnummer
NOR12047269
Alte Dokumentnummer
N3198011816S