Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wärmeschutzverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 135/1980 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Bezugszeitraum: ab 1. 1. 1982 (Art. II BGBl. Nr. 222/1982)Bezugszeitraum: ab 1. 1. 1982 (Artikel römisch zwei, Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1982,)
Text
Umstellung auf Fernwärmeversorgung
§ 9. (1) Maßnahmen für die Umstellung auf Fernwärmeversorgung umfassen Aufwendungen für die Anschaffung und Installation der Umformerstation einschließlich Verrohrung, Armaturen, Isolierung, Regelung und Speicherung innerhalb der Umformerstation gemäß den Richtlinien des jeweiligen Fernwärmeversorgungsunternehmens sowie allfällige Anschlußpreise (Baukostenzuschüsse).Paragraph 9, (1) Maßnahmen für die Umstellung auf Fernwärmeversorgung umfassen Aufwendungen für die Anschaffung und Installation der Umformerstation einschließlich Verrohrung, Armaturen, Isolierung, Regelung und Speicherung innerhalb der Umformerstation gemäß den Richtlinien des jeweiligen Fernwärmeversorgungsunternehmens sowie allfällige Anschlußpreise (Baukostenzuschüsse).
(2)Absatz 2,Für die Geltendmachung der in Abs. 1 angeführten Aufwendungen ist die Vorlage eines Datenblattes erforderlich, welches folgende Daten zu enthalten hat:Für die Geltendmachung der in Absatz eins, angeführten Aufwendungen ist die Vorlage eines Datenblattes erforderlich, welches folgende Daten zu enthalten hat:
die Heizlast (in kW) der an die Zentralheizung angeschlossenen Räume, berechnet nach ÖNORM M 7500,
die Nennheizleistung der Wärmetauscher gemäß den Auslegungsrichtlinien des jeweiligen Fernwärmeversorgungsunternehmens,
die Nennheizleistung des Wärmetauschers im Verhältnis zur angeschlossenen Heizlast. Dieser Faktor darf den Wert 1,1 nicht übersteigen,
die Typengenehmigung des Wärmetauschers durch das jeweilige Fernwärmeversorgungsunternehmen,
die Genehmigung der hydraulischen Schaltung durch das jeweilige Fernwärmeversorgungsunternehmen,
die Bestätigung, daß die selbsttätig wirkende Regelung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Fernwärmeversorgungsunternehmens eingebaut wurde und
die Bestätigung, daß eine direkt ablesbare Wärmeverbrauchsvorrichtung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Fernwärmeversorgungsunternehmens eingebaut ist.
Dokumentnummer
NOR12047577
Alte Dokumentnummer
N3198210164T