Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wirtschaftstreuhänderkammer-Wahlordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 382/1984Bundesgesetzblatt Nr. 382 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 25Paragraph 25
Index
36 Wirtschaftstreuhänder
Text
3. ABSCHNITT
Wahl des Präsidenten und der beiden
Vizepräsidenten
§ 25. Das Ergebnis der Wahl des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten ist im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung'' und im „Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder'' zu verlautbaren. Paragraph 25, Das Ergebnis der Wahl des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten ist im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung'' und im „Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder'' zu verlautbaren.
Dokumentnummer
NOR12048171
Alte Dokumentnummer
N3198411177J