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§ 14 BAO

Fassungen
31.07.1992 bis 30.06.2010 — BGBl. Nr. 448/1992
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 14 heute01.07.2010 § → § BGBl. I Nr. 58/2010
§ 1431.07.199230.06.2010 § → § BGBl. Nr. 448/1992
§ 1401.01.196231.05.1992 BGBl. Nr. 194/1961 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 457/1991

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesabgabenordnung

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 194 aus 1961, zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 448/1992

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 14

Inkrafttretensdatum

31.07.1992BGBl. Nr. 448/1992

Außerkrafttretensdatum

30.06.2010danach: BGBl. I Nr. 58/2010

Abkürzung

BAO

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Text

Paragraph 14,

  1. Absatz eins,Wird ein Unternehmen oder ein im Rahmen eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, so haftet der Erwerber
    1. Litera a
      für Abgaben, bei denen die Abgabepflicht sich auf den Betrieb des Unternehmens gründet, soweit die Abgaben auf die Zeit seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entfallen;
    2. Litera b
      für Steuerabzugsbeträge, die seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres abzuführen waren.
    Dies gilt nur insoweit, als der Erwerber im Zeitpunkt der Übereignung die in Betracht kommenden Schulden kannte oder kennen mußte und insoweit, als er an solchen Abgabenschuldigkeiten nicht schon so viel entrichtet hat, wie der Wert der übertragenen Gegenstände und Rechte (Besitzposten) ohne Abzug übernommener Schulden beträgt.
  2. Absatz 2,Die Bestimmungen des Absatz eins, gelten nicht bei einem Erwerb im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens, bei einem Erwerb aus einer Konkursmasse, im Weg des Ausgleichsverfahrens (auch des fortgesetzten Verfahrens) oder der Überwachung des Schuldners durch Sachwalter der Gläubiger.

Schlagworte

Haftung

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010

Gesetzesnummer

10003940

Dokumentnummer

NOR12051689

Alte Dokumentnummer

N3199221683J