Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Umsatzsteuergesetz 1994 – Anhang (Binnenmarkt)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 663/1994Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld
Art. 19.Artikel 19,
(1)Absatz eins,Steuerschuldner ist in den Fällen
des Art. 1 der Erwerber unddes Artikel eins, der Erwerber und
des Art. 7 Abs. 4 der Abnehmer.des Artikel 7, Absatz 4, der Abnehmer.
(2)Absatz 2,Die Steuerschuld entsteht
für den innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des Art. 1 Abs. 1 bis 6 mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch am 15. Tag des dem Erwerb folgenden Kalendermonates;für den innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des Artikel eins, Absatz eins bis 6 mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch am 15. Tag des dem Erwerb folgenden Kalendermonates;
für den innergemeinschaftlichen Erwerb von neuen Fahrzeugen im Sinne des Art. 1 Abs. 7 am Tag des Erwerbs;für den innergemeinschaftlichen Erwerb von neuen Fahrzeugen im Sinne des Artikel eins, Absatz 7, am Tag des Erwerbs;
im Fall des Art. 7 Abs. 4 zweiter Satz in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung ausgeführt wird.im Fall des Artikel 7, Absatz 4, zweiter Satz in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung ausgeführt wird.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2026
Dokumentnummer
NOR12054208
Alte Dokumentnummer
N3199451444L